Streckenzustand stark von Wetter abhängig

Geländeordnung

Geländeordnung des MSC Pegnitz für MX und Enduro

1. Haftung
Die Benutzung des Motorradübungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Das Befahren des Geländes ohne unterschriebenen Haftungsverzicht für das aktuelle Jahr ist untersagt.

2. Zugelassene Fahrzeuge
Für das Training auf dem Gelände sind nachfolgende Fahrzeugarten zugelassen: 

  • A: Moto-Cross (MX) Motorräder
  • B: Straßenzugelassene und Wettbewerbs – Enduro Motorräder
  • C: Trialmotorräder

3 Trainingszeiten
Die Benutzung ist nur während der vereinbarten Zeiten gestattet. Die aktuellen Trainingszeiten können auf der Website oder Facebook des MSC Pegnitz abgerufen werden Die Regeltrainingszeiten im Normalbetrieb sind:
  • Montag – Freitag von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
  • Samstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr nur Kinder bis 65ccm (Keine weiteren Fahrzeuge) 
  • Samstag von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr sonntags und feiertags geschlossen
Sonderöffnungszeiten werden bei Bedarf bekannt gegeben.

4 Parken
Fahrerlager und Parkplätze befinden sich ausschließlich im unteren Geländebereich auf der Teerfläche. Der obere Geländebereich wird nur bei Veranstaltungen geöffnet und dann extra als Parkplatz ausgewiesen. Verschmutzung der Teerfläche vermeiden!! Die Fläche wird auch für Auto/Kartslalom benutzt. Kein Reinigen von Maschinen auf der Fläche. Bei Arbeiten am Motorrad eine Matte unterlegen.

5 Fahrbereiche/Sperrbereiche
Es darf nur auf den ausgewiesenen Streckenabschnitten gefahren werden. Die Strecken gliedern sich auf in: MX Strecke Enduro Strecke Enduro/Trial Hindernis Parcours Kinderstrecke Die Strecken und Fahrtrichtungen sind ausgeschildert. Befahren nur in ausgeschilderter Fahrtrichtung. Bei Unklarheiten vor Fahrtantritt Rücksprache mit Verantwortlichen vor Ort. Alle weiteren Geländebereiche sind für den freien Trainingsbetrieb gesperrt. Unter Aufsicht und mit Verantwortlichen/Trainern des MSC Pegnitz können Geländebereiche zum Training frei gegeben werden. Außerhalb der ausgewiesenen Übungsstrecken und Sektionen darf ausschließlich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fußgänger, Radfahrer und Transportfahrzeuge haben in diesen Bereichen Vorfahrt

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